Büro für Arbeits- & Maschinensicherheit

Bunjes & Sohn

Für wesentliche veränderte oder selbstgebaute Maschinen erfolgt, gemäß der Maschinenverordnung 2006/42/EG sowie des Produktionssicherheitsgesetzes eine:



  • Risikobewertung/Risikobeurteilung
  • Schnittstellenbetrachtung
  • Bedienungsanteilung
  • Konformitätserklärung
  • CE-Kennzeichnung
  • Betrachtung der Gesamtheit der Maschine

Über uns

Über 30 Jahre Kompetenz im Bereich Arbeits- & Maschinensicherheit von Bunjes & Sohn.

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Büro

Hemmelsbäker Kanalweg 89

26135 Oldenburg

Telefon: 0441/2057277

Mobil: 0152/09729216

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