Unsere Kompetenz liegt in der Begutachtung (Stellungnahme) zu veränderten oder neugebauten Maschinen sowie für die erforderlichen Gefährdungsbeurteilung nach:
Serviceliste
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§ 5 Beurteilung der ArbeitsbedingungenListenelement 1
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)
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§ 3 & §3 Abs. 6 Gefährdungsbeurteilung / PrüffristenermittlungListenelement 2
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)
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§ 6 Informationsermittlung und GefährdungsbeurteilungListenelement 3
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen*) (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)
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§ 4 GefährdungsbeurteilungListenelement 4
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffverordnung - BioStoffV)
Für wesentliche veränderte oder selbstgebaute Maschinen erfolgt, gemäß der Maschinenverordnung 2006/42/EG sowie des Produktionssicherheitsgesetzes eine:
- Risikobewertung/Risikobeurteilung
- Schnittstellenbetrachtung
- Bedienungsanteilung
- Konformitätserklärung
- CE-Kennzeichnung
- Betrachtung der Gesamtheit der Maschine
Über uns
Über 30 Jahre Kompetenz im Bereich Arbeits- & Maschinensicherheit von Bunjes & Sohn.
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26135 Oldenburg
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Mobil: 0152/09729216
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